a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, den
Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt die 1. Nachtragssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2016 in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept und eine Stellenbeschreibung für die
EG9-Stelle (bisher Feuerwehrgerätewart) zu erarbeiten und mit dem Rat abzustimmen.