a) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:
TÖB: Bundesnetzagentur (BNetzA), Berlin
- Schreiben vom 15.07.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Bundesnetzagentur wird zugestimmt.
TÖB: Deutsche Telekom Technik GmbH, Technische Infrastruktur, Hannover
- Schreiben vom 26.07.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom GmbH wird zugestimmt.
TÖB: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover
- Schreiben vom 02.08.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wird zugestimmt.
TÖB: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Forstamt Südostheide, Celle
- Schreiben vom 09.08.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Forstamt Südostheide, wird zugestimmt.
TÖB: Niedersächsische Landesforsten, Forstamt Fuhrberg
- Schreiben vom 28.07.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Forstamtes Furberg wird zugestimmt.
TÖB: Region Hannover, Städtebauliche Planung
- Schreiben vom 27.07.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt.
TÖB: Wasserverband Nordhannover
- Schreiben vom 19.07.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wird zugestimmt.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Höver Südwiese“ im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.