Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Sehnde
Bezeichnung: |
Sitzung des Ortsrates Sehnde |
Gremium: |
Ortsrat Sehnde |
Datum: |
Di, 18.09.2018 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:00 - 19:05 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Ratssaal des Rathauses |
Ort: |
Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde |
Zusatz: |
Die Tagesordnungspunkte 2 und 3 werden zusammen mit dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt beraten. |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Kooperative Gesamtschule Sehnde (KGS)
hier: Sachstandsbericht |
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Ö 3 |
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44. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Am Trendelkampe", Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde - hier:
- Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen
- Feststellungsbeschluss |
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2018/0395 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wie in Anlage 2 aufgeführt, sowie der Beteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wie in Anlage 4 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0395 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu. |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 18.09.2018 TOP: Ö 3 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wie in Anlage 2 aufgeführt, sowie der Beteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wie in Anlage 4 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0395 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Ortsrat Sehnde DATUM: Di, 18.09.2018 TOP: Ö 3 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wie in Anlage 2 aufgeführt, sowie der Beteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wie in Anlage 4 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0395 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
Bürgermeister Lehrke schließt den öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung um 19.50 Uhr. Der Ortsrat Sehnde verlässt den Ratssaal und führt den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates Sehnde im Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses fort. Die Ortsratsmitglieder Völksen und Waltz haben die Sitzung verlassen. Ortsbürgermeister Süß eröffnet den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates Sehnde um 19.53 Uhr und stellt fest, dass der Ortsrat Sehnde mit 7 Ortsratsmitgliedern beschlussfähig ist.
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 27.09.2018 TOP: Ö 15 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wie in Anlage 2 aufgeführt, sowie der Beteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wie in Anlage 4 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0395 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis: 33 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis: 33 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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N 4 |
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(nichtöffentlich) |
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