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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Sehnde  

Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Sehnde
Gremium: Ortsrat Sehnde
Datum: Di, 18.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Die Tagesordnungspunkte 2 und 3 werden zusammen mit dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt beraten.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Kooperative Gesamtschule Sehnde (KGS) hier: Sachstandsbericht    
Ö 3  
44. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Am Trendelkampe", Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde - hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen - Feststellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2018/0395  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wie in Anlage 2 aufgeführt, sowie der Beteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wie in Anlage 4 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0395 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit  § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 18.09.2018    TOP: Ö 3
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wie in Anlage 2 aufgeführt, sowie der Beteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wie in Anlage 4 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0395 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit  § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Sehnde    DATUM: Di, 18.09.2018    TOP: Ö 3
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wie in Anlage 2 aufgeführt, sowie der Beteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wie in Anlage 4 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0395 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit  § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

 

rgermeister Lehrke schließt den öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung um 19.50 Uhr.

 

Der Ortsrat Sehnde verlässt den Ratssaal und führt den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates Sehnde im Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses fort.

 

Die Ortsratsmitglieder Völksen und Waltz haben die Sitzung verlassen.

 

Ortsbürgermeister Süß eröffnet den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates Sehnde um 19.53 Uhr und stellt fest, dass der Ortsrat Sehnde mit 7 Ortsratsmitgliedern beschlussfähig ist.

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 27.09.2018    TOP: Ö 15
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wie in Anlage 2 aufgeführt, sowie der Beteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wie in Anlage 4 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0395 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

33

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

2. Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit  § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Trendelkampe“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

Abstimmungsergebnis:

33

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

N 4     (nichtöffentlich)      
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20180918 Sachstand KGS Baumaßnahmen (1503 KB)