a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, den
Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt die aufgeführten Förderkriterien zur Ansiedlung von für Sehnde
gesamtgesellschaftlich besonders wichtigen Funktionsträger*innen im Stadtgebiet
Sehnde.
Die Beratung und der Beschluss zur Änderung und Erweiterung der benannten
Förderkriterien auf weitere für die Stadt Sehnde gesamtgesellschaftlich besonders
relevante Funktionsträger*innen, für die ein besonderer Bedarf in Sehnde besteht, sowie
deren Streichung wird dem Verwaltungsausschuss übertragen. Der
Verwaltungsausschuss ist damit berechtigt, die Festlegung einer evtl. Förderung bis zur
Höhe von 25.000 Euro zu beschließen.