Beschluss:
a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungssausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt, die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen um den § 1 Nr. 4 zu erweitern: „Von Regelmäßigkeit ist auszugehen, wenn eine Person einer Katze über einen Zeitraum von 4 Wochen mehrfach Futter anbietet“.
Beschluss:
a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungssausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt, die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen um den § 8 Satz 2 zu erweitern: „Den bisherigen Katzenhalterinnen und Haltern, sowie Personen, die freilebenden Katzen regelmäßig Futter an bestimmten Stellen anbieten, wird eine Übergangsfrist bis zum 31. Oktober 2022 gewährt, um die in dieser Verordnung geforderten Maßnahmen umzusetzen; in diesem Zeitraum wird kein Bußgeld verhängt.“
Beschluss:
a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungssausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen in der Fassung mit den empfohlenen Ergänzungen.