Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, dass alle Vereine, mit denen die Stadt Sehnde Erbbaurechtsverträge abgeschlossen hat und abschließen wird, einen jährlichen Zuschuss in Höhe der Erbbauzinsen erhalten. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Gebäude nicht wirtschaftlich genutzt werden.
Unter wirtschaftliche Nutzung fallen nicht, auch wenn nicht dauerhafte Einnahmen aus Vermietungen generiert werden
- Veranstaltungen, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen (z.B. Jahreshauptversammlungen gemeinnütziger Sehnder Vereine) oder
- Veranstaltungen des Ortsrats oder
- Raumvermietungen für private Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern), solange die Summe dieser jährlichen Einnahmen das Vierfache des Erbbauzinses nicht übersteigt.