Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Rethmar
Bezeichnung: |
Sitzung des Ortsrates Rethmar |
Gremium: |
Ortsrat Rethmar |
Datum: |
Do, 23.05.2024 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:17 - 19:57 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Vereinsheim MTV Rethmar |
Ort: |
Seufzerallee 7, 31319 Sehnde-Rethmar |
Zusatz: |
Vor der Sitzung findet ab 15:30 Uhr eine Ortsbegehung mit dem Fahrrad statt. Treffpunkt: Vereinsheim MTV Rethmar, Seufzerallee 7, 31319 Sehnde |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.03.2024 |
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SI/2024/370 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung |
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Ö 5 |
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Aussprache über die Ortsbegehung |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Aufstellung des Bebauungsplans |
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2023/0338 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufhebungsbeschluss: Die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. |
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GREMIUM: Ortsrat Rethmar DATUM: Do, 23.05.2024 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufhebungsbeschluss: Die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 5 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 11.06.2024 TOP: Ö 8 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufhebungsbeschluss: Die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 20.06.2024 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Aufhebungsbeschluss: Die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 27 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 7 |
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Vergabe von Ortsratsmitteln |
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Ö 8 |
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Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
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Ö 9 |
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Schließung der Sitzung öffentlicher Teil |
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Ö 10 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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