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Auszug - Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
Vorsitzender Kruse eröffnet die Sitzung des Fachbereichsausschusses Bürgerservice um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist und die Beschlussfähigkeit vorliegt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt Herr Kruse den Zuhörerinnen und Zuhörern Gelegenheit, Fragen an den Ausschuss zu stellen.
Fragen werden nicht gestellt.
Ab 18:05 Uhr ist Herr Schriegel als Elternvertreter bei der Sitzung anwesend. Da er noch nicht gemäß § 43 NKomVG verpflichtet wurde, wird die Tagesordnung um diesen Punkt erweitert.
Einwände werden nicht erhoben.
Der Vorsitzende weist Herrn Schriegel gemäß § 60 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet ihn per Handschlag, die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die Pflichtenbelehrung bestätigt Herr Schriegel durch seine Unterschrift.
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