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Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
Herr Wissmann leitet ins Thema ein und erläutert die Beschlussvorlage BV/2014/0058 zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015.
Frau Glandorf nimmt an der Sitzung teil. Es wird der Antrag gestellt: Unterbrechung der Beratung zum Tagesordnungspunkt 4 und Vorziehen der Beratung zum Tagesordnungspunkt 7.
Abstimmungsergebnis:
Damit wird der Antrag angenommen und die Beratung des Tagesordnungspunktes 7 vorgezogen.
Nach Beratung des Tagesordnungspunktes 7 wird der Tagesordnungspunkt 4 weiter beraten. Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts 2015, die nicht in der Finanzplanung enthalten waren, werden zur Kenntnis genommen. Die investiven Maßnahmen des Haushaltsplanentwurfes 2015 einschließlich der Investitionsplanung bis 2018, die geplant aber nicht in der Investitionsplanung enthalten waren bzw. verschoben wurden, werden zur Kenntnis genommen.
Über die investiven Maßnahmen für die Haushalte der Jahre 2015 bis 2018, die angemeldet aber nicht veranschlagt sind, wird beraten:
Produkt 36601 Unterhaltung und Pflege der städtischen Kinderspielplätze
36601 Beschaffung von 50 lfd. Meter Bauzaun mit Zubehör Nach Beratung fasst der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht folgenden Beschluss:
Beschlussvorschlag: Der Antrag auf Einstellung von 2.600,00 € wird zurückgezogen. Es werden keine Haushaltsmittel für 2015 beantragt.
Abstimmungsergebnis:
Produkt 54100 Bau von Gemeindestraßen
54100 Vorbereitende Ingenieursleitungen, Konzepterstellung, Vorplanung, Vermessung, etc. Aus der Beratung ergibt sich, dass für vorbereitende Ingenieursleistungen, für die Erstellung von Konzepten, Vorplanungen und Vermessungen, etc. keine Haushaltsmittel eingestellt werden sollen. Die Kosten hierfür sollen der jeweiligen Maßnahme zugeordnet werden, ggf. sind Mittel außerplanmäßig bereitzustellen. Nach Beratung fasst der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht folgenden Beschluss:
Beschlussvorschlag: Die Planung soll mit konkreten Maßnahmen verbunden werden. Bei Beantragung der Maßnahmen sind die Planungskosten zu berücksichtigen. Es sind keine zusätzlichen Ansätze in den Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Herr Hallmann nimmt an der Sitzung teil.
54100 Erschließung des geplanten Baugebiets „Vor den Bilmer Mühlen“ Die Verwaltung empfiehlt für die Erschließung des geplanten Baugebietes „Vor den Bilmer Mühlen“ 150.000,00 € in den Haushalt 2015 einzustellen, damit die Grundstücke 2015 vermarktet werden können. Der Fachbereichsausschuss schließt sich der Empfehlung an..
Beschlussvorschlag: Für die Erschließung des geplanten Baugebiets „Vor den Bilmer Mühlen“ sind 150.000,00 € im Haushalt 2015 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
54100 Bau einer Erschließungsstraße im Gewerbegebiet „Borsigring“ Im Gewerbegebiet „Borsigring“ (im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 327 „Erweiterung Borsigring“, 3. Änderung) soll eine Gewerbefläche von rd. 16.200 m² in kleinere Flächen in der Größe von rd. 2.000 m² bis rd. 3.000 m² aufgeteilt werden, da sich kleinere Gewerbegrundstücke besser vermarkten lassen. Zur Erschließung dieser kleineren Gewerbeflächen ist eine Stichstraße geplant. Die Verwaltung empfiehlt für diese Erschließungsstraße 84.000,00 € in den Haushalt 2015 einzustellen. Der Fachbereichsausschuss schließt sich dieser Empfehlung an.
Beschlussvorschlag: Für die Erschließungsstraße im Gewerbegebiet „Borsigring“ sind 84.000,00 € im Haushalt 2015 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Produkt 54500 Straßenbeleuchtung
54500 Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen In den nächsten Jahren sollen alle alten Straßenbeleuchtungsanlagen durch neue ersetzt werden, u. a. sind alte Holz- und Betonmasten auszutauschen. Hierfür werden pro Jahr 20.000,00 € kalkuliert. In den Haushalten 2015 bis 2018 sind jeweils 20.00,00 € einzustellen.
Beschlussvorschlag: Für die Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen im Stadtgebiet werden in die Haushalte 2015 bis 2018 jeweils 20.000,00 € eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
54500 Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Hindenburgstraße Die Straßenbeleuchtung in der Hindenburgstraße ist abgängig. Teilweise ist die Straßenbeleuchtung schon erneuert worden. Nun sollen die restliche Beleuchtung (Lampen und Masten) erneuert werden. Hierfür werden 60.000,00 € kalkuliert. Damit ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung abrechnungsbar.
Beschlussvorschlag: Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Hindenburgstraße im Jahr 2015 sind 60.000,00 € im Haushalt 2015 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
54500 Anliegerbeiträge für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Hindenburgstraße Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung werden 36.000,00 € an Anliegerbeiträgen kalkuliert. Hinzu kommen 5.000,00 € an Anliegerbeiträgen für bereits erneuerte Straßenbeleuchtung. Insgesamt werden damit 41.000,00 € an Anliegerbeiträgen kalkuliert.
Beschlussvorschlag: Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Hindenburgstraße im Jahr 2015 sind 41.000,00 € an Anliegerbeiträgen im Haushalt 2015 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
54500 Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Molkereiweg“ im Ortsteil Wirringen Für die Abrechnung der LED-Lampen in der Straße „Molkereiweg“ ist die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlagen erforderlich. Hierfür werden 3.400,00 € kalkuliert. Damit ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Molkereiweg“ abrechnungsbar. Zunächst wird ein vorbehaltlicher Beschluss gefasst mit der Voraussetzung, dass der Standort der neuen Beleuchtungsanlage noch dargestellt werden. Nach Beratung wird der vorbehaltliche Beschluss zurückgenommen und die Beschlussfassung in den Finanzausschuss verwiesen. Es ist noch der Standort für die neue Beleuchtungsanlage für die Beschlussfassung nachzuweisen.
54500 Anliegerbeiträge für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Molkereiweg“ im Ortsteil Wirringen Für die Abrechnung der LED-Lampen in der Straße „Molkereiweg“ ist inkl. der Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlagen werden 2.400,00 € an Anliegerbeiträgen kalkuliert. Zunächst wird ein vorbehaltlicher Beschluss gefasst mit der Voraussetzung, dass der Standort der neuen Beleuchtungsanlage noch dargestellt werden. Nach Beratung wird der vorbehaltliche Beschluss zurückgenommen und die Beschlussfassung in den Finanzausschuss verwiesen. Es ist noch der Standort für die neue Beleuchtungsanlage für die Beschlussfassung nachzuweisen.
54500 Vorbereitung der Beleuchtung des geplanten Baugebiets „Vor den Bilmer Mühlen“ Der Ortsrat Bilm empfiehlt für den Einbau eines Beleuchtungskabels im geplanten Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ 5.000,00 € in den Haushalt 2015 einzustellen, damit die Grundstücke 2015 vermarktet werden können. Der Fachbereichsausschuss schließt sich der Empfehlung des Ortsrates Bilm an.
Beschlussvorschlag: Für die Beleuchtung des geplanten Baugebiets „Vor den Bilmer Mühlen“ sind 5.000,00 € im Haushalt 2015 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
54500 Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Am Rothbusch“ Für die Abrechnung der LED-Lampen in der Straße „Am Rothbusch“ ist die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlagen erforderlich. Hierfür werden 3.000,00 € kalkuliert. Damit ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Am Rothbusch“ abrechnungsbar. Nach Beratung verweist der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht die Beschlussfassung in den Finanzausschuss. Es ist noch der Standort für die neue Beleuchtungsanlage für die Beschlussfassung nachzuweisen.
54500 Anliegerbeiträge für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Am Rothbusch“ Für die Abrechnung der LED-Lampen in der Straße „Am Rothbusch“ ist inkl. der Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlagen werden 5.600,00 € an Anliegerbeiträgen kalkuliert. Nach Beratung verweist der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht die Beschlussfassung in den Finanzausschuss. Es ist noch der Standort für die neue Beleuchtungsanlage für die Beschlussfassung nachzuweisen.
54500 Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Am Weißdornbusch“ Für die Abrechnung der LED-Lampen in der Straße „Am Weißdornbusch“ ist die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlagen erforderlich. Hierfür werden 2.400,00 € kalkuliert. Damit ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Am Weißdornbusch“ abrechnungsbar. Nach Beratung verweist der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht die Beschlussfassung in den Finanzausschuss. Es ist noch der Standort für die neue Beleuchtungsanlage für die Beschlussfassung nachzuweisen.
54500 Anliegerbeiträge für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Am Weißdornbusch“ Für die Abrechnung der LED-Lampen in der Straße „Am Weißdornbusch“ ist inkl. der Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlagen werden 4.000,00 € an Anliegerbeiträgen kalkuliert. Nach Beratung verweist der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht die Beschlussfassung in den Finanzausschuss. Es ist noch der Standort für die neue Beleuchtungsanlage für die Beschlussfassung nachzuweisen.
Produkt 55300 Bestattungswesen
55300 Anschaffung eines Sargwagens für den Friedhof Sehnde Die Neukalkulation für das Bestattungswesen hat ergeben, dass für die Anschaffung eines Sargwagens 1.700,00 € in den Haushalt 2015 einzustellen sind. Der Ortsrat Sehnde hat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Beschlussvorschlag: Für die Anschaffung eines Sargwagens sind 1.700,00 € im Haushalt 2015 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
55300 Anschaffung eines Laptops mit Drucker für das Sozialgebäude Friedhof Sehnde Die Neukalkulation für das Bestattungswesen hat ergeben, dass für die Anschaffung eines Laptos und Drucker 1.000,00 € in den Haushalt 2015 einzustellen sind. Der Ortsrat Sehnde hat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Beschlussvorschlag: Für die Anschaffung eines Laptops mit Drucker sind 1.000,00 € im Haushalt 2015 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
55300 Anschaffung von Laubläser und Kettensägen Die Neukalkulation für das Bestattungswesen hat ergeben, dass für die Anschaffung von Laubbläser und Kettensägen erforderlich ist. Es werden für die Anschaffung 1.500,00 € kalkuliert.
Beschlussvorschlag: Für die Anschaffung von Laubbläser und Kettensägen sind 1.500,00 € im Haushalt 2015 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
55300 Herrichtung eines Urnengemeinschaftsgrabfeldes unter Bäumen Die Neukalkulation für das Bestattungswesen hat ergeben, dass für die Herrichtung eines Urnengemeinschaftsgrabfeldes unter Bäumen 2.300,00 € in den Haushalt 2015 einzustellen sind. Für die Jahre 2016 und 2017 sind jeweils 1.000,00 € in den Haushalt einzustellen.
Beschlussvorschlag: Für die Herrichtung eines Urnengemeinschaftsgrabfeldes unter Bäumen sind 2.300,00 € im Haushalt 2015 und jeweils 1.000,00 € im Haushalt 2016 und 2017 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
55300 Anschaffung eines Urnenständers aus Metall für die Kapelle auf dem Friedhof in Sehnde Die Neukalkulation für das Bestattungswesen hat ergeben, dass für die Anschaffung eines Urnenständers aus Metall 300,00 € in den Haushalt 2015 einzustellen sind. Der Ortsrat Sehnde hat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Beschlussvorschlag: Für die Anschaffung eines Urnenständers aus Metall sind 300,00 € im Haushalt 2015 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
55300 Herrichtung eines halbanonymen Urnengemeinschaftsgrabfeldes Die Neukalkulation für das Bestattungswesen hat ergeben, dass für die Herrichtung eines halbanonymen Urnengemeinschaftsgrabfeldes 16.300,00 € in den Haushalt 2015 einzustellen sind. Für das Jahr 2016 sind 5.000,00 € und für das Jahr 2017 2.500,00 € in den Haushalt einzustellen. Der Ortsrat Sehnde hat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Beschlussvorschlag: Für die Herrichtung eines halbanonymen Urnengemeinschaftsgrabfeldes sind 16.300,00 € im Haushalt 2015, 5.000,00 € im Haushalt 2016 und 2.500,00 € im Haushalt 2017 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
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