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Auszug - Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG und Verpflichtung des Mitglieds der Schülervertretung Frau Tessa Ruhkopf gemäß § 60 NKomVG
Der Vorsitzende weist Frau Ruhkopf gemäß § 60 NKomVG auf die ihr nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie per Handschlag, die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die Pflichtenbelehrung bestätigt Frau Ruhkopf durch ihre Unterschrift.
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