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Auszug - Widmung von Straßen gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) Hier: Friedenstraße im Ortsteil Dolgen Ergänzende Widmung des nördlich der Lindenallee ausgebauten Straßenteilstückes
Nach kurzer Beratung fasst der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar folgenden Beschluss:
Der Ortsrat empfiehlt dem Rat zu beschließen, das Teilstück der Friedenstraße mit dem Flurstück 191/01 der Flur 3 Gemarkung Dolgen gemäß beigefügter Planskizze beginnend nördlich der Einmündung z ur Lindenallee bis zur nördlichen Grenze der Flurstücke 190/07 und 193/06 gemäß § 6 des NStrG dem öffentlichen Verkehr – uneingeschränkt – zu widmen.
Abstimmungsergebnis:
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