Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Auszug - Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) Hier: Straßen im Baugebiet "Rethmar-Süd" und die Straßen "Vor dem Dorf" und im Baugebiet "Salzburg" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde   

Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 8
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Vor der Sitzung findet ab 16.00 Uhr eine Exkursion zu den "Höverschen Kippen" statt (festes Schuhwerk ist bitte mitzubringen). Treffpunkt: Südseite Brücke Petersweg an der Bank vor dem Wald Der Tagesordnungspunkt 2 wird gemeinsam mit den Ortsräten Bilm und Höver beraten.
2015/0170 Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
Hier: Straßen im Baugebiet "Rethmar-Süd" und die Straßen "Vor dem Dorf" und im Baugebiet "Salzburg" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

1.)die Straßen in der Gemarkung Rethmar, Flur 11

 

-Rohrbeckweg   mit den Flurstücken  15/14, 68/21, 55/47,56/01, 15/06, 68/06, 55/09;  

            55/17(teilweise)

-Von-Rutenberg-Anger mit den Flurstücken 56/02, 15/05, 68/04, 55/07, 55/28

-Von-Uslar-Weg mit den Flurstücken 56/42 ; 56/16(teilweise)

-Blanckeweg mit dem Flurstück 56/18

-Sonnenbergweg mit dem Flurstück 55/27; 55/17(teilweise)

-Voigtländer-Weg mit dem Flurstück 65/63 (teilweise)

-Eltz-Weg mit den Flurstücken 65/63 (teilweise); 65/64

-Gutsstraße, im Norden von Einmündung Seufzerallee bis zum südl. Ende der Bebauung

            mit den Flurstücken 67/15(ohne Grünstreifen westl.des Straßenraumes, bis auf

            einen 1 m breiten Streifen ) und 65/60, 65/62,  65/66, 65/68

 

 

2.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 15

                               Vor dem Dorf mit dem Flurstück 73/12

3.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 6

     Salzburg (Baugebiet) mit den Flurstücken 198/23, 198/25, 198/26, 198/29,  

     199/52, 199/63, 199/67

 

unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr

                          -       und das Wegeflurstück zum Eltz-Weg 65/56

beschränkt auf den Fußngerverkehr                                                   zu widmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en