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Ratsinformationssystem

Auszug - Ganztagsgrundschulen in Sehnde, hier: Planung nach Bedarfsermittlung von weitere(en) Ganztagsgrundschul(en) in Sehnde  

Sitzung des Fachbereichsausschusses Bürgerservice
TOP: Ö 4
Gremium: Fachbereichsausschuss Bürgerservice Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 16.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:03 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Grundschule Höver
Ort: Am Schulhof 10, 31319 Sehnde
2015/0178 Ganztagsgrundschulen in Sehnde, hier: Planung nach Bedarfsermittlung von weiterer oder weiteren Ganztagsgrundschule(n) in Sehnde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 2 Bürgerservice   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wehrbein erläutert die Ratsvorlage.

 

Herr Hoffmann fragt, wer entscheidet ob die Schulbezirke neu festgelegt werden.

 

Laut Herrn Wehrbein müssen die Schulbezirke nicht neu festgelegt werden, da im § 63 Abs. 4 NSchG eine entsprechende Regelung vorgesehen ist.

 

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass die Ratsvorlage zunächst in die jeweiligen Fraktionen zur Beratung gehen soll. In der nächsten Fachbereichssitzung am 21. Mai 2015 soll dann die Abstimmung stattfinden.

Herr Kruse regt an, mit allen betroffenen Schulleitungen zu sprechen, um zu klären, welche Schule den Wunsch nach einer Ganztagsgrundschule hat.

Herr Neumann antwortet, dass die Elternbefragung klar zum Ausdruck gebracht hätte, dass der Wunsch nach einer Ganztagsgrundschule vorhanden ist. Zudem können sich unter den genannten Aspekten alle drei Schulen einen Ganztagsbetrieb vorstellen und haben dieses in Vorgesprächen bereits signalisiert.

Der Vorschlag von Herrn Kruse, die Beschlussempfehlung dahingehend zu ergänzen, dass mit den zwei Schulleitungen im Westen des Stadtgebietes der benötigte Zeitplan besprochen wird, findet keine Zustimmung.

 


Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt bei den Schulvorständen der Astrid-Lindgren-Grundschule in Sehnde, der Grundschule Höver und der Wilhelm-Raabe-Schule in Ilten eine Grundsatzentscheidung einzuholen. Diese Grundsatzentscheidung soll klären, ob eine rechtzeitige Antragstellung auf Einrichtung einer Ganztagsgrundschule bis zum 01.12.2015 realisierbar ist. Zudem wird die Verwaltung beauftragt zu ermitteln, welche personellen Ressourcen nötig sind für die Umsetzung der Ganztagsgrundschule (Start Schuljahr 2016/17) im Hinblick auf Externes Personal, Betreuung durch Dritte, Aufstockung des Personals in der Verwaltung.

 


Abstimmungsergebnis:

12

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en