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Ratsinformationssystem
Auszug - Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung
Ostermeyer: „Im Winkel“ und vor dem Grundstück „Kleifeld 4“ ist die Ortsbeleuchtung defekt.
Bödecker: Während der Umbaumaßnahme B 65 muss in Bilm eine gesicherte Fußgängerquerung im Bereich der Bushaltestelle „Freienstr.“ vorgenommen werden. Kann hier eine Dunkelampel installiert werden?
Der Ortsrat Bilm fordert die Dunkelampel vor Beginn der Maßnahme einzurichten.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen
Bödecker: Warum werden die Anlieger an der Umrüstung der Ortsbeleuchtung beteiligt?
* Ist nach NKAG zwingend vorgeschrieben..
Ostermeyer:
Wie wird die Verkehrsführung beim Ausbau der B 65 laufen und welche Verkehrsmaßnahmen sind für Bilm geplant ( Überwege / Verkehrswegsicherung
Die Niedersächsische Landesbehörde - Geschäftsbereich Hannover plant den vierstreifigen Ausbau der B65 zwischen der Anschlussstelle Hannover-Anderten und der K142/ L385 einschließlich einer Fahrbahninstandsetzung der B65 zwischen AS Höver und AS Hannover-Anderten in den Jahren 2015 und 2016. Das geplante Verkehrskonzept (grbv Ingenieure im Bauwesen) für die Maßnahme mit Stand 21.01.2015 wurde den betroffenen Ortsräten im Januar 2015 zur Verfügung gestellt. Für die Fahrbahninstandsetzungsarbeiten der B65 zwischen dem AS Höver und dem AS Hannover- Anderten soll an jeweils einem erweiterten Wochenende in den Sommerferien eine Richtungsspur der B65 voll gesperrt werden, betroffen sind auch die Anschlussstellen der BAB. Der Verkehr wird über die K142/Höver umgeleitet. Während der eigentlichen Verbreiterung der B65 soll der Verkehr durch entsprechende Verlegung der Fahrspuren auf der B65 verbleiben. Dadurch ist bei dem Neubau der Aus- und Einfädelungsspuren bzw. der Fahrbahnerneuerung an der AS Lehrte eine abschnittsweise Sperrung der Rampen notwendig. Die Verkehre (L385) werden über die K142/Höver geleitet. Für diese Phase ist die Einrichtung einer Bedarfsumleitung für die K142 über die K140 angedacht. Während der Umleitungsphasen auf der K142 sind zur Sicherung der Fußgängerquerung an folgenden Standorten sog. .Dunkelarnpeln" für Fußgänger aufzustellen: in Höhe des Werks der Fa. Holcim und in Höhe des Frachtpostzentrums (Einmündung Kleiner Holzhägen), sowie ggf. in Bilm bei Einrichtung der Bedarfsumleitung. Das Güterverkehrszentrum in Lehrte wird auf der BAB 7 ausgeschildert mit der empfohlenen Route über das AK Ost und die BAB 2. Auf der BAB 7 wird in beiden Fahrtrichtungen mit jeweils 1 Hinweistafel ca. 1 Woche vor den geplanten Sperrungen der Auf- und Abfahrten der BAB 7 auf die Maßnahme hingewiesen. Verkehrsbehördlich ist die Stadt Lehrte zuständig, die einzelnen Phasen der Verkehrsführung werden jeweils ca. 3 Wochen vor Beginn den Beteiligten angekündigt. Vorgenanntes Verkehrskonzept wird aktuell überarbeitet, um u.a. als Grundlage für die noch zu erfolgende Ausschreibung zu dienen. Zugesagt wurde die Aktualisierung für die 19. Kw.
Was haben Verkehrszählungen gebracht in Zusammenhang mit der Ampelregelung in IIten?
Die Zählplatten wurden durch die Region Hannover aufgebracht. Eine Auswertung war durch länger andauernde Krankheit der Sachbearbeitung nicht möglich. Die Region arbeitet aktuell eine neue Sachbearbeitung ein. Ob die Daten der Zählplatten noch auswertbar sind, ist zumindest fraglich. Ggf. müssen neue Zählungen initiiert werden.
Wann wird die Ampelregelung (Ilten) geändert?
Die Herstellerfirma prüft zurzeit in Abstimmung mit Stadt, Landesbehörde und Üstra, ob die Haltestellensituation der Linie 371 direkt vor der LSA mit den vorhandenen Meldepunkten dahingehend verändert werden kann, dass der Verkehr bei Einfahrt des Busses „rot/Nebenrichtunq "grün"" bekommt,und erst bei Weiterfahrt der 371 die Hauptrichtung "grün" erhält. Dadurch soll erreicht werden, dass die "garantierte Grünzeit bei Verlängerung" während der Ein- und Ausstiegssituation des Busses nicht "verfällt".
Wann wird der Fußwegübergang / Ampel in Bilm gebaut? Ist der Auftrag bereits vergeben?
Region hat den Auftrag.
Wann wird die Absenkung auf dem Fußweg vor Zurlos Hof beseitigt? Absenkung ist seit Jahren bemängelt (bei jeder Ortsbegehung) und nicht durch den Eigentümer Zurlo entstanden.
Wasserverband Nordhannover ist aufgefordert.
Ist beim Neubaugebiet jetzt die kleine Version oder die mit dem Grund von Ulrich Weber am planen?
Der Aufstellungsbeschluss zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 916 "Vor den Bilmer Mühlen" erfolgt mit der kleinen Lösung, da Herr Weber nicht bereit ist seine Fläche zur Verfügung zu stellen.
Ober an der Mühlenstraße beim Reitplatz wurden in den letzten Jahren zwei Bäume entfernt bzw. umgefahren. Diese wurden bei der Stadt gemeldet. Sind da Ersatzanpflanzungen gelaufen? Weiter ist der Reitplatz zum Mühlenstraße vertieft worden. Die Bäume bzw. die Wurzeln sind in Mitleidenschaft / geschädigt worden. Die Bäume können sich nicht richtig mehr entwickeln. Was hat die Stadt da gemacht? Gibt es eine Bestimmung mit dem Eigentümer? Sind die Bäume auf unserem Land oder auf dem Land des Reitstalles?
2011 sind zwei Birnenbäume an der Mühlenstraße gepflanzt worden. An der Genehmigung für den Bau bzw. die Vertiefung des Reitplatzes war das Sachgebiet Grünflächen und Umwelt nicht beteiligt. Die Bäume stehen auf öffentlicher Fläche, so dass auch Ersatz gefordert werden könnte.
Gibt es einen Bericht, wie viele Kröten zwischen Bilm und Wassei gerettet wurden?
Nein, es gibt keinen Bericht. Da der Zaun aber sehr spät aufgestellt wurde, wäre dieser auch nicht repräsentativ.
Gibt es Planungen seitens neuer Stromtrassenführungen im Raum Bilm ober Umlegungen?
Hierzu gibt es ein Schreiben bzgl. der DB Trassenerneuerung mit anliegenden Plan zur Info im OR.
Wie ist der Stand des Baulückenkatasters? A in Sehnde? B in Bilm? Sind die Leute schon angeschrieben und gibt es Erfahrungen oder Rückläufen?
Die Anschreiben der Grundstückseigentümer sind vorbereitet und gehen in Kürze raus. In der ersten Juniwoche soll der Abschluss der Abfrage erfolgt sein. Danach soll (noch vor der Sommerpause) die weitere Beratung im Fachbereichsausschuss 4 erfolgen.
Wie ist der Aktuell Stand der Schülerzahlen in Bilm / Höver und wie teilt sich die Klassenstärke auf.
Stand: 01.04.2015 Höver 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse GESAMT 14/15 1 25 1 16 1 21 1 25 4 87 15/16 2 28 1 25 1 16 1 21 5 90 16/17 1 23 2 28 1 25 1 16 5 92 17/18 2 30 1 23 2 28 1 25 6 106 18/19 1 21 2 30 1 23 2 28 6 102 19/20 2 33 1 21 2 30 1 23 6 107 20/21 1 22 2 33 1 21 2 30 6 106 21/22 1 15 1 22 2 33 1 21 5 91
Wie ist der Stand mit den Kinder- und Hartplätzen in Höver und IIten. Wie ist die Aufteilung auf Bilm?
Grundsätzliche Informationen zur Kita-Versorgung: •Höver: 15 Krippenplätze, 65 Kita-Plätze, 20 Hortplätze, (+Tagespflegeplätze) •IIten: 45 Krippenplätze (mit Krippe Pfarrgarten (Kirche) und neuer Einrichtung Hugo-Remmert-Str.), 150 Kita-Plätze (mit neuer Einrichtung Hugo-Remmert-Str.), 40 Hortplätze, (+ Tagespflege) Versorgungsquote für das kommende Kita-Jahr liegt für Höver/Bilm und IIten zusammen bei 87%. 27 Kinder aus Bilm beanspruchen einen Betreuungsplatz. Die Aufteilung sieht wie folgt aus: •Kita Höver: 15 Kinder •Krippe Höver: 1 Kind •Kita Berliner Str. IIten: 2 Kinder •Kita Bosenkamp IIten: 2 Kinder -+ insgesamt 20 Kinder (Höver+llten) Die restlichen Kinder sind wie folgt verteilt: •Krippe Bolzum: 2 Kinder •Kita Sehnde-West: 1 Kind •Krippe Sehnde-West: 1 Kind •Ladeholz: 2 Kinder •Hort Kunterbunt (Sehnde): 1 Kind Es werden keine Hortplätze in Höver oder IIten von Kindern aus Bilm beansprucht.
Wann wird das Glas an der Bushaltestelle bei Winter repariert (regnet rein)?
Auftrag ist erteilt.
Es wurde an der Bushaltestelle bei Winter nach dem Anbringen eines Aschenbechers seitens es Anwohners gefragt. Wie ist der Stand der Dinge?
GVH und Üstra sind aufgefordert.
Gibt es neue Infos vom Containerplatz? Wird der Baum gefällt? Bekommen wir Ersatz? Gibt es einen Kronenschnitt?
Siehe Schreiben an aha (Ortsbürgermeister hat eine Durchschrift erhalten)
Ortsrat Bilm Herrn Bernd Ostermeyer Im Winkel 5 31319 Sehnde-Bilm 27.04.2015 ab: 28.04. Erweiterung des Containerstandplatzes in Sehnde-Bilm, Freienstraße Beschädigung eines angrenzenden Baumes durch die Baumaßnahme Ortstermin am 21.04.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Ostermeyer, wie Sie bereits in der letzten Woche feststellen konnten, konnte zur Baumaßnahme der Erweiterung der Aufstellfläche für die Wertstoffinsel an der Freienstraße nicht die erhoffte Reihenfolgen eingehalten werden, was insbesondere die Information durch die aha angeht. Beabsichtigt war vorab des Baubeginns die Weitergabe der Info über die Planung und den Umfang der Maßnahme an den Ortsrat, um hier ggf. noch dortige Anregungen mit aufzunehmen. Dies ist seitens der aha leider unterblieben. Auf die künftige Reihenfolge, wie sie bei erforderlichen Baumaßnahmen an Wertstoffinseln / Containeraufstellplätzen in Sehnde eingehalten werden sollte, wurde die aha nochmals hingewiesen. Die als bedauerliche Nebenfolge der Baumaßnahme notwendig gewordene Fällung der Linde wird von der aha gefordert. Dies gilt gleichermaßen für die erforderliche Bereitstellung einer Ersatzpflanzung. Ich gehe davon aus, dass durch die Erweiterung der Aufstellfläche den Anforderungen an eine geordnete Entsorgung und damit auch leichtere und behindertengerechte Beschickung der Container Rechnung getragen wird.
Wie oft wird das Denkmal gesäubert? Wird diese auf dem Schützenfest noch gepflegt?
Nach Bedarf, auf jeden Fall vor dem Schützenfest.
Wann werden im Dorf die Grünflächen gepflegt? Noch vor dem Schützenfest?
Vor dem Schützenfest.
Der Platz vor der Kapelle wird langsam durch Unkraut grün. Bei der Herstellung wurde uns mitgeteilt, dass dieses nicht geschehen würde. Wie und wann wird der Platz gepflegt?
Nach Bedarf.
Setzt die Stadt Spritzmittel auf wegen ein?
Es gibt derzeit keine Genehmigung.
Wann wird die Unterhaltung für den MTW der FF Bilm von der Stadt übernommen?
Der MTW wurde durch den Förderverein der FW im Jahre 2000 beschafft Um dieses Fahrzeug weiterhin mit Sondersignalen nutzen zu können wurde eine Schenkung an die Stadt Sehnde, bei voller Übernahme der Kosten durch den Förderverein, vorbereitet (siehe hierzu auch DS 0792/2006). Im Nov. 2006 wurde der entsprechende Schenkungsvertrag unterzeichnet. Der MTW wurde weder in den Brandschutzbedarfsplan von 2006 noch in den Feuerwehrbedarfsplan 2014 mit aufgenommen. Die Umsetzung des Beschlusses (BV 2014/0052-4) wurde uneingeschränkt vorgenommen und das Fahrzeug in die Spenden Liste mit aufgenommen. Eine Aushebelung des Beschlusses kann somit nicht erfolgen.
Was unternimmt die Stadt gegen die Verschmutzung durch Pferde?
Nachfolgend die rechtliche Bewertung der Anfrage von Frau Marten vom 20.02.2015(!), hier eingegangen am 28.04.2015. Da in der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Sehnde sich keine konkreten Hinweise zu Pferdekot auf öffentlichen Straßen und Wegen findet ist Bundesrecht anwendbar. Hier gilt § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO); nach einer Verwaltungsvorschrift hierzu insbesondere auch für Viehkot. Der Reiter kann zwar die Ausscheidungen nicht verhindern, seiner Beseitigungspflicht tut dies allerdings keinen Abbruch. Das Gesetz verlangt nicht die sofortige sondern die unverzügliche Beseitigung, so dass der Reiter zum Stall zurück reiten kann, um dann mit geeignetem Werkzeug dem Haufen zu Leibe zu rücken. Ein Verstoß gegen § 32 StVO stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Kommt es aufgrund der Verschmutzung zu Unfällen, kommen zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten gegen den Verantwortlichen dazu. Den tatsächlichen Reiter zu ermitteln erweist sich meist jedoch als äußerst schwierig. Hier ist die Verwaltung i. d. R. auf Zeugenaussagen angewiesen. Diese sollten idealer Weise mit Beweismitteln z. B. Foto untermauert sein, da die Beweislast bei der Verwaltung liegt. Kann der Verursacher nicht lokalisiert werden, greift die Reinigungspflicht nach § 2 (Gemeinde) oder nach § 4 (Eigentümer) der o. g. Satzung der Stadt Sehnde. Hinsichtlich der vorgetragenen Geruchsbelästigung ist grundsätzlich auf die Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie -GIRL) v. 23.07.2009 zu verweisen. Nach überwiegender Rechtsprechung ist in Baugebieten mit dörflichem Charakter eine "gewisse Geruchs- und Lärmbelästigung durch Nutztiere üblich. Sie sei daher im Hinblick auf das Gebot der Rücksichtnahme hinzunehmen ... (OVG Rheinland-Pfalz, 1 A 11294/09)" Das hier angesprochene Problem scheint auch nur zeitlich begrenzt zu sein (Koppel steht unter Wasser). Jedenfalls sind hier keine Beschwerden aus der Vergangenheit bekannt.
Ortsbürgermeister Ostermeyer schließt die Sitzung des Ortsrates um 22.00 Uhr.
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