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Auszug - Über und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015; hier: Unterrichtung gemäß § 117 NKomVG
Herr Wissmann erläutert den Sachverhalt der Beschlussvorlage.
Herr Toboldt regt an, dass sich der Fachbereichsausschuss darüber austauschen soll, ob die Wertgrenze von 10.000,00 € bis zu der der Bürgermeister über eine überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung entscheiden kann, bei der Zeitarbeit weiterhin sinnvoll ist.
Frau Benecke fragt wieviel Zeitarbeitskräfte zurzeit bei der Stadt Sehnde arbeiten.
Herr Lehrke antwortet hierauf, dass zurzeit 2 Zeitarbeitskräfte in Kitas der Stadt Sehnde eingesetzt werden. Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
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