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Auszug - Unterrichtung über Niederschlagungen und Erlasse von Forderungen der Stadt Sehnde im Haushaltsjahr 2015
Herr Wissmann erläutert den Sachverhalt der Beschlussvorlage.
Herr Lehrke weist ausdrücklich daraufhin, dass auch im nicht-öffentlichen Teil keine Firmennamen oder Namen von Privatpersonen von der Verwaltung genannten werden können.
Frau Höft fragt an, ob bei säumigen Hundesteuerzahlern nicht der Hund gepfändet werden könnte.
Herr Wissmann sagt eine Überprüfung dieser Möglichkeit zu.
Hinweis: Nach Rücksprache mit dem FD 1.4 Kasse und Steuern besteht nach § 811c ZPO ein Pfändungsverbot für Haustiere. Die aktuelle Hundesteuersatzung sieht eine Pfändung ungeachtet der ZPO-Regelung nicht vor, weil es unpraktikabel ist einen Hund zu pfänden, wenn von ihm eine Gefahr ausgeht. Den Vollstreckungsbeamten fehlt hierzu das nötige Fachwissen und der gepfändete Hund muss untergebracht werden. In der Regel wird in solchen Fällen an eine Abgabe an ein Tierheim gedacht. Hierdurch entstehen jedoch weitere Kosten, die bei einem Vollstreckungsschuldner nicht realisierbar sind.
Beschluss:
- unbefristete Niederschlagungen 121.637,02 € - Erlasse 4.072,34 €
Abstimmungsergebnis:
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