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Auszug - Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) Hier: Teilstück der Straße "Wehmkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde zwischen den Straßen "Salzburg und "Triftstraße"
Es wird ohne Aussprache abgestimmt. Beschluss: Das Teilstück der Straße „Wehmkamp“ in der Gemarkung Rethmar, Flur 6 mit dem Flurstück 220/3 (teilweise) wird gemäß § 6 NStrG unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Abstimmungsergebnis:
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