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Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG hier: Herr Dr. Frank-Peter Heidrich und Herr Karl-Heinz Stolte
Ortsbürgermeister Haarstrich belehrt Herrn Karl-Heinz Stolte über die ihm nach § 40 NKomVG Amtsverschwiegenheit, § 41 NKomVG Mitwirkungsverbot und § 42 NKomVG Vertretungsverbot (Treuepflicht) obliegenden Pflichten. Herr Stolte wird durch Ortsbürgermeister Haarstrich verpflichtet, gem. §60 NKomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Herr Dr. Heidrich nimmt erst ab 18.50 Uhr an der Sitzung teil. Die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung wird im Anschluss an die Beratungen zum Punkt 5. vorgenommen.
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