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Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG hier: Herr Dr. Frank-Peter Heidrich und Herr Karl-Heinz Stolte  

Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 12.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Die Sitzung findet gemeinsam mit den Ortsräten Bolzum, Höver, Sehnde und Wehmingen statt.
 
Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Haarstrich belehrt Herrn Karl-Heinz Stolte über die ihm nach § 40 NKomVG Amtsverschwiegenheit, § 41 NKomVG Mitwirkungsverbot und § 42 NKomVG Vertretungsverbot (Treuepflicht) obliegenden Pflichten.

Herr Stolte wird durch Ortsrgermeister Haarstrich verpflichtet, gem. §60 NKomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Herr Dr. Heidrich nimmt erst ab 18.50 Uhr an der Sitzung teil. Die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung wird im Anschluss an die Beratungen zum Punkt 5. vorgenommen.