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Auszug - Bebauungsplan Nr. 311 "Feldstr./Teichstr.", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen - Satzungsbeschluss
Herr Bürgermeister Lehrke weist darauf hin, dass im Beschlussvorschlag der Deutschen Telekom Technik GmbH versehentlich Hannoversche Verkehrsbetriebe aufgeführt wurde. Richtig heißt es auch hier Deutsche Telekom Technik GmbH. Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
1) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und (2) und § 4 (2) BauGB:
Bürger/in: Fr. Kiehn, Sehnde -Schreiben/E-Mail vom 15.01.2016 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Fr. Kiehn / Fr. Teich wird zugestimmt.
Bürger/in: Fr. Busche, Sehnde -Schreiben/E-Mail vom 19.04.2016 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Fr. Busche wird zugestimmt.
TÖB: aha, Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover -Schreiben/E-Mail vom 29.04.2016 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen des Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, wird zugestimmt.
TÖB: Deutsche Telekom Technik GmbH -Schreiben/E-Mail vom 02.05.2016 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. TÖB: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) -Schreiben/E-Mail vom 03.05.2016 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wird zugestimmt.
TÖB: Region Hannover, Team Städtebau -Schreiben/E-Mail vom 26.04.2016 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover, Team Städtebau, wird zugestimmt.
2) Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstraße/Teichstraße“ als Satzung und die Begründung dazu sowie die 14. Berichtigung des Flächennutzungsplans.
Abstimmungsergebnis:
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