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Ratsinformationssystem
Auszug - Beschlussfassung über die Repräsentation in der Ortschaft gem. § 93 NKomVG
Der Ortsrat Sehnde beschließt, dass die Ortschaft durch den Ortsbürgermeister oder im Vertretungsfall durch den 1. oder 2. stellvertretenden Ortsbürgermeister repräsentiert wird.
Sollten die Genannten verhindert sein, bestimmt der Ortsbürgermeister die jeweilige Vertretung.
Abstimmungsergebnis:
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