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Auszug - Bebauungsplan Nr. 212 "Bergfeld", 1. Änderung, mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die erneute Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Herr Kraft stellt ausführlich den Sachverhalt zur Beschlussvorlage Nr. 2017/0049 vor. Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion stellt Herr Friehe folgenden Antrag:
Die örtlichen Bauvorschriften sind so anzupassen, dass Pultdächer im Baugebiet ausgeschlossen werden.
Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen
Der Antrag ist somit abgelehnt. Nach einer weitergehenden Beratung fasst der Ortsrat Rethmar folgenden Beschluss:
Beschluss: a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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