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Auszug - Bebauungsplan Nr. 353 "Kleines Öhr" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB - Satzungsbeschluss
Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2017/0047 zum Bebauungsplan Nr. 353 „Kleines Öhr“ mit Örtlichen Bauvorschriften. Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB:
Öffentlichkeit: Einwendung Nr. B3 - Schreiben vom 09.01.2017 Beschlussvorschlag: Den Bedenken, Anregungen und Hinweisen des Einwenders Nr. B3 wird nicht gefolgt. Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von B3 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
TÖB Deutsche Telekom Technik GmbH - Schreiben vom 09.01.2017 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
TÖB: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Hannover - Schreiben vom 16.01.2017 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
- Schreiben vom 13.01.2017 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der Region Hannover wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
TÖB: üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG - Schreiben vom 04.01.2017 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
TÖB: Vodafone Kabel Deutschland GmbH - Schreiben vom 04.01.2017 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der Vodafone Kabel Deutschland GmbH wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
2) Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 353 „Kleines Öhr“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis:
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