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Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der zugewählten Mitglieder des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt gemäß § 43 in Verbindung mit § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Die Mitglieder des Fachausschusses stellen sich kurz vor.
Der Vorsitzende Grun verpflichtet die zugewählten Mitglieder – soweit anwesend – des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt gem. § 43 in Verbindung mit § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).
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