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Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der zugewählten Mitglieder des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt gemäß § 43 in Verbindung mit § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Der Vorsitzende Grun verpflichtet das zugewählte Mitglied Dr. Krähling gem. § 43 in Verbindung mit § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). |