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Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Straße "Dammstraße" in Sehnde, Ortsteil Haimar gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) -Absicht der Einziehung-
Herr Gutzeit weist darauf hin, dass über das Gelände eine 20 KV-Leitung führen könnte.
Es wird nach Vorlage beschlossen.
Beschluss: d)Der Rat beschließt: Es ist beabsichtigt, eine Teilfläche des Flurstückes 429/1 der Flur 3 Gemarkung Haimar, derzeitig Verkehrsfläche der Dammstraße, zur Größe von ca. 295 m², gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen |