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Auszug - Bebauungsplan Nr. 316 "Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße", 1. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 316 „Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ im Osten, der Chausseestraße im Süden, dem Wirtschaftsweg „Trendelkampsweg“ im Westen und den vorhandenen Sportanlagen im Norden. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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