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Ratsinformationssystem
Auszug - Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen
Es wird empfohlen, die monatlichen Entschädigungen der Schiedspersonen an die Entwicklung der Sitzungsgelder der Ratsmitglieder zu koppeln.
Die Pauschale für die Entschädigung der Schiedspersonen soll abweichend von der ursprünglichen Beschlussvorlage ab dem 1.1.2018 auf 120 € jährlich erhöht werden. Dieses entspricht als auf den Monat umgelegter Betrag (=10 €) der Hälfte des Sitzungsgeldes der Ratsmitglieder für eine Sitzung (=20 €).
Dies wird so in der Beschlussvorlage 2017/0183-1 festgehalten. Abstimmungsergebnis:
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