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Auszug - Bebauungsplan Nr. 215 "Kleines Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Ortsrates Rethmar
TOP: Ö 9
Gremium: Ortsrat Rethmar Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 01.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Gutshof Rethmar
Ort: Gutsstr. 15, 31319 Sehnde-Rethmar
2017/0226 Bebauungsplan Nr. 215 "Kleines Backhausfeld" mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ortsbürgermeister Jäntsch trägt den Sachverhalt anhand der Vorlage vor und merkt an, dass in der Überschrift der Vorlage die Wörter “mit Örtlicher Bauvorschrift“ zu streichen sind.

 


Beschluss:
a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 215 „Kleines Backhausfeld“ beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.

Der Geltungsbereich wird im Nordosten durch den Friedhof, im Osten durch eine Linie in Verlängerung der Ostgrenze des Friedhofes, im Süden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Die „Donau“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Im Westen und Norden grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en