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Auszug - Bebauungsplan Nr. 215 "Kleines Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Ortsbürgermeister Jäntsch trägt den Sachverhalt anhand der Vorlage vor und merkt an, dass in der Überschrift der Vorlage die Wörter “mit Örtlicher Bauvorschrift“ zu streichen sind.
Beschluss: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 215 „Kleines Backhausfeld“ beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Nordosten durch den Friedhof, im Osten durch eine Linie in Verlängerung der Ostgrenze des Friedhofes, im Süden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Die „Donau“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Im Westen und Norden grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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