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Auszug - Allgemeiner Sachstandsbericht zur Flüchtlingssituation in der Stadt Sehnde hier: mündlicher Vortrag von Herrn Nordhorn
Herr Nordhorn verteilt sein Handout und stellt dieses vor. Zum Vortrag haben sich folgende Fragen ergeben: Herr Ostermeyer fragt, ob Flüchtlinge auch von außerhalb (der Stadt Sehnde) kommen würden. Herr Nordhorn meint, er könne dazu keine konkreten Angaben machen, da anerkannte Flüchtlinge, die sich in Sehnde selbst eine Wohnung suchen, sich leistungsrechtlich direkt an das Jobcenter wenden würden. Laut Aussage der Zentralen Organisationseinheit des Jobcenters Hannover ist jedoch ein spürbarer Zuzug von anerkannten Flüchtlingen in die Region Hannover zu verzeichnen. Des Weiteren fragt er auch, ob es nach drei Monaten noch möglich ist, dass Flüchtlinge ihre Familien ohne Erfüllung von Vorbedingungen nachholen. Durch Gesetz gebe es den Rechtsanspruch für den privilegierten (bedingungslosen) Familiennachzug nur innerhalb drei Monaten, danach handele es sich um eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde, so Herr Nordhorn. Herr Marotzke vergewissert sich, ob in der Zahl von 102 anerkannten Schutzbedürftigen in Gemeinschaftsunterkünften/ Gewährleistungswohnungen die 38 Auszugpflichtigen aus Gemeinschaftsunterkünften auch mitenthalten sind. Dieses bestätigte Herr Nordhorn. Weiterhin fragt Herr Ostermeyer nach, von wem die Kosten für anerkannte Schutzbedürftige in Gemeinschaftsunterkünfte finanziert werden, für die diese Einrichtungen eigentlich nicht gedacht sind. Diese werden vom Jobcenter finanziert, antwortet Herr Nordhorn. Laut Herrn Lehrke gebe es eine Zusage der Region Hannover, dass diese die Leerstandskosten in Gemeinschaftsunterkünften trägt. Insgesamt fühlten sie sich die anerkannten Schutzbedürftigen in den Unterkünften wohl. Für den Auszug müsste seitens der Verwaltung Motivationsmaßnahmen ergriffen und ausreichend Personal gestellt werden. Ferner erkundigt sich Herr Ostermeyer auch, ob in Rethmar immer noch die 4 Flüchtlinge leben würden. Herr Nordhorn erklärt, dass es eine Kapazität von 81 Personengebe, jedoch dort zurzeit nur die 4 Flüchtlinge untergebracht sind. Diese sind auch schon länger anerkannt, jedoch fehle die Motivation zum Auszug, so Herr Nordhorn. Herr Toboldt verwies auf den Beschluss, so schnell wie möglich immer einen Bericht über die Flüchtlingssituation zu bekommen. Er regte an, dass nicht jede Sitzung ein Bericht notwendig sei. Herr Kruse folgt diesem Vorschlag und gibt an, dass die Verwaltung wisse, wann ein Bericht notwendig sei und man keinen festen Rhythmus festlegen müsse. Herr Ostermeyer freut sich über den Bericht von Herrn Nordhorn und zeigt auf, dass ein Bericht zum Jahresende zu wenig sei und er es bevorzuge mindestens alle halbe Jahre einen Bericht zu erhalten. Herr Toboldt schlägt vor, dass der Bericht auch halbjährlich schriftlich eingereicht werden könne. Herr Bruns ergänzt, dass bei einer erheblichen Veränderung der Lage selbstverständlich ein Bericht außerhalb des Rhythmus erfolge.
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