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Auszug - Bebauungsplan Nr. 216 "Großes Backhausfeld" mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Die Beratung erfolgt unter Tagesordnungspunkt 5 (neu) zum Bebauungsplan Nr. 214 „Vorwerks Garten“. Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss: Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 „Großes Backhausfeld“ beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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