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Auszug - Sporthallenneubau an der Chausseestraße Wirtschaftlichkeitsvergleich nach § 12 Abs. 1 GemHKVO zur Durchführung von Planung und Bau
Herr Stephan Lüpke vom Institut für Public Management erläutert die Grunddaten der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.und beantwortet anschließend die Fragen der Ratsmitglieder.
Ratsvorsitzender Marotzke unterbricht die Sitzung von 20:25 Uhr bis 20:40 Uhr für eine Beratung in den Fraktionen/Gruppen.
Herr Kruse trägt vor, dass im Zuge der Betrachtungen offen gehalten werden soll, ob nach Fertigstellung der Baumaßnahme der Betrieb der Liegenschaft selbst übernommen wird.
Herr Hoffmann spricht sich ebenfalls für die Offenhaltung der Optionen für den Betrieb aus. Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Planung und Umsetzung des Neubaus der Sporthallen an der Chausseestraße im Rahmen eines ÖPP –Verfahrens in der Finanzierungsform „Forfaitierung mit Einredeverzicht“ durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
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