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Auszug - Bebauungsplan Nr. 815 "Südwiese" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB - Satzungsbeschluss
Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2018/0337 zum Bebauungsplan Nr. 815 „Südwiese“ mit Örtlichen Bauvorschriften. Nach Beratung fasst der Ortsrat Höver folgenden Beschuss:
Beschluss: Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Anregungen des Bebauungsplanes Nr. 815 „Südwiese“, Stadt Sehnde, Ortsteil Höver wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0337 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2018/0337 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
2) Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 815 „Südwiese“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis:
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