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Auszug - 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Rethmar West" hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen - Feststellungsbeschluss
Beschluss: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0300 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0300 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Rethmar West“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis:
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