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Auszug - 41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Höver Südwiese" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB - Feststellungsbeschluss
Beschluss: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0301 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0301 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südwiese“ im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis:
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