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Ratsinformationssystem
Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
Personalmeldungen Am 11.09.2018 fand ein Auswahlverfahren für mehrere vakante Stellen in verschiedenen Einrichtungen statt. Von 13 geladenen Bewerberinnen erschienen zum Termin leider nur fünf Personen, davon waren zwei interne Bewerberinnen. Trotzdem können voraussichtlich vier Stellen neu besetzt werden, wenn der Personalrat dem am Mittwoch zustimmt. Die Bewerberinnen bemühen sich zurzeit um einen Auflösungsvertrag, die regulären Kündigungsfristen liegen bei allen zum 31.12.2018.
Wir haben mittlerweile die Situation, dass befristete Krankheitsvertretungen bzw. Elternzeitvertretungen nur noch selten besetzt werden können. Hier arbeiten wir vermehrt mit Zeitarbeitskräften, die aber auch nur begrenzt zur Verfügung stehen. Im Springkraftbereich haben wir vier Stellen, die zum Jahresende durch Kündigungen, Renteneintritt bzw. interne Umsetzungen voraussichtlich nicht besetzt sein werden. Diese Stellen sind bei BewerberInnen eher unbeliebt, sodass eine zeitnahe Besetzung unwahrscheinlich erscheint.
Da wir jetzt schon mit den Springkraftstunden auch Langzeiterkrankungen auffangen müssen, kommt es insbesondere bei kurzfristigen „Krankheitswellen“ zu Personalmängeln, die wir mit unserem vorhandenen Personal nicht mehr abdecken können. In der letzten Woche mussten wir am Freitag in drei Einrichtungen die Betreuungszeiten einschränken, da zeitweise niemand mehr vom Stammpersonal anwesend war. Zum Teil waren damit gleich drei Springkräfte in einer Einrichtung gebunden, um die Betreuung wenigstens eingeschränkt anbieten zu können. Da diese Kräfte auch in anderen Einrichtungen eigentlich dringend gebraucht würden, werden wir bei längerfristigen Engpässen in der Zukunft auch Einrichtungen schließen müssen.
Verwendung der KIP 2 Mittel Die Politik hatte die Verwaltung beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anzustellen, um zu prüfen, ob die Verwendung der KIP 2 Mittel für Schulinfrastruktur in Höhe von 432.772,33 € zur Finanzierung der Ganztagsgrundschule Höver oder Weiterleitung an die ISS zum Bau des Kinderhortes Astrid-Lindgren-Grundschule finanziell sinnvoller ist. Aus einer von der ISS erstellten Vergleichsberechnung ist ersichtlich, dass die Weiterleitung der Mittel für den Kinderhort A.-L.-GS um mindestens 30.000 € wirtschaftlicher ist. Darüber hinaus wird mit dieser Vorgehensweise das Eigenkapital der Gesellschaft gestärkt, was wiederum zu günstigen Kreditkonditionen bei der notwendigen Darlehensaufnahme der ISS führt und damit letztendlich auch die Mietaufwendungen der Stadt verringert. Dementsprechend wird eine Beschlussvorlage erstellt, um zu beschließen, dass die KIP 2 Mittel an die ISS weitergeleitet werden sollen. Die entsprechende Weiterleitung (Einzahlung vom Land, Auszahlung an ISS) wird dann im Haushaltsplanentwurf 2019 dargestellt werden.
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