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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend
TOP: Ö 7
Gremium: Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:26 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

Personalmeldungen

Am 11.09.2018 fand ein Auswahlverfahren für mehrere vakante Stellen in verschiedenen Einrichtungen statt. Von 13 geladenen Bewerberinnen erschienen zum Termin leider nur fünf Personen, davon waren zwei interne Bewerberinnen.

Trotzdem können voraussichtlich vier Stellen neu besetzt werden, wenn der Personalrat dem am Mittwoch zustimmt. Die Bewerberinnen bemühen sich zurzeit um einen Auflösungsvertrag, die regulären Kündigungsfristen liegen bei allen zum 31.12.2018.

 

  • Die Gruppenleitungsstelle in der Krippe Höver kann voraussichtlich neu besetzt werden, ein Auflösungsvertrag zum 15.10.2018 wurde der Bewerberin bereits von ihrem jetzigen Arbeitgeber in Aussicht gestellt. Die Stelle wird zurzeit von internen Springkräften vertreten.
  • Die Springkraftstelle für die regelmäßige Leitungsvertretung in drei Einrichtungen wird durch eine interne Umsetzung zum 01.11.2018 wieder besetzt.
  • Die QuiK-Stelle in der Kita Südtorfeld kann voraussichtlich im Umfang von 27 Wochenstunden nachbesetzt werden.
  • Die Gruppenleitungsstelle im Hort Regenbogen kann voraussichtlich zum 01.01.2019 wiederbesetzt werden. Zurzeit ist hier eine Zeitarbeitskraft zur Überbrückung eingesetzt
  • Im Hort Regenbogen ist eine Kollegin schwanger. Zurzeit ist sie im Rathaus eingesetzt, sie kann aber ab ca. Mitte Oktober in den Gruppendienst zurück. Zurzeit wird die Stelle durch interne Springkräfte vertreten.
  • In der Kita Sehnde-West sind zurzeit zwei Zeitarbeitskräfte für langzeiterkrankte Mitarbeiterinnen eingesetzt.
  • In der Kita Bosenkamp ist ebenfalls eine Zeitarbeitskraft für eine langzeiterkrankte Mitarbeiterin eingesetzt.
  • Eine zurzeit langzeiterkrankte Springkraft hat zum 31.12.2018 gekündigt. Wir hätten die Stelle gerne in der letzten Woche bei dem Auswahlverfahren nachbesetzt, leider gab es keine InteressentInnen.
  • Eine Mitarbeiterin aus der Krippe Höver hat ebenfalls gekündigt. Ihr wurde ein Auflösungsvertrag zum 30.09.2018 angeboten, da die Stelle zum 01.10.2018 intern nachbesetzt werden kann.

 

Wir haben mittlerweile die Situation, dass befristete Krankheitsvertretungen bzw. Elternzeitvertretungen nur noch selten besetzt werden können. Hier arbeiten wir vermehrt mit Zeitarbeitskräften, die aber auch nur begrenzt zur Verfügung stehen. Im Springkraftbereich haben wir vier Stellen, die zum Jahresende durch Kündigungen, Renteneintritt  bzw. interne Umsetzungen voraussichtlich nicht besetzt sein werden. Diese Stellen sind bei BewerberInnen eher unbeliebt, sodass eine zeitnahe Besetzung unwahrscheinlich erscheint.

 

Da wir jetzt schon mit den Springkraftstunden auch Langzeiterkrankungen auffangen müssen, kommt es insbesondere bei kurzfristigen „Krankheitswellen“ zu Personalmängeln, die wir mit unserem vorhandenen Personal nicht mehr abdecken können. In der letzten Woche mussten wir am Freitag in drei Einrichtungen die Betreuungszeiten einschränken, da zeitweise niemand mehr vom Stammpersonal anwesend war. Zum Teil waren damit gleich drei Springkräfte in einer Einrichtung gebunden, um die Betreuung wenigstens eingeschränkt anbieten zu können. Da diese Kräfte auch in anderen Einrichtungen eigentlich dringend gebraucht würden, werden wir bei längerfristigen Engpässen in der Zukunft auch Einrichtungen schließen müssen.

 

 

 

 

 

Verwendung der KIP 2 Mittel

Die Politik hatte die Verwaltung beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anzustellen, um zu prüfen, ob die Verwendung der KIP 2 Mittel für Schulinfrastruktur in Höhe von 432.772,33 € zur Finanzierung der Ganztagsgrundschule Höver oder Weiterleitung an die ISS zum Bau des Kinderhortes Astrid-Lindgren-Grundschule finanziell sinnvoller ist.

Aus einer von der ISS erstellten Vergleichsberechnung ist ersichtlich, dass die Weiterleitung der Mittel für den Kinderhort A.-L.-GS um mindestens 30.000 € wirtschaftlicher ist. Darüber hinaus wird mit dieser Vorgehensweise das Eigenkapital der Gesellschaft gestärkt, was wiederum zu günstigen Kreditkonditionen bei der notwendigen Darlehensaufnahme der ISS führt und damit letztendlich auch die Mietaufwendungen der Stadt verringert.

Dementsprechend wird eine Beschlussvorlage erstellt, um zu beschließen, dass die KIP 2 Mittel an die ISS weitergeleitet werden sollen. Die entsprechende Weiterleitung (Einzahlung vom Land, Auszahlung an ISS) wird dann im Haushaltsplanentwurf 2019 dargestellt werden.