Auszug - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2017 des Eigenbetriebes - Stadtentwässerung Sehnde - sowie Entlastung der Betriebsleitung
Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
- Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2017 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 der Eigenbetriebsverordnung die Entlastung erteilt.
- Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 38.315,70 € wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
- Das Basisreinvermögen wird von 50.000,00 € um 123.464,37 € erhöht und auf 173.464,37 € festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
31 | Ja-Stimme/n |
0 | Nein-Stimme/n |
0 | Enthaltung/en |