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Ratsinformationssystem
Auszug - Veranschlagung von "Aktivierungsfähigen Eigenleistungen" bei Baumaßnahmen entsprechend der Vorgaben der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung
Herr Wissmann stellt den Inhalt der Informationsvorlage ausführlich vor. Er fügt hinzu, dass die Veranschlagung von aktivierten Eigenleistungen bereits in der Kameralistik stattgefunden hat. Die Eigenleistungen werden bei der Stadt Sehnde mit 4% des Investitionsvolumens bemessen und entlasten damit den Ergebnishaushalt.
Nachdem der Ausschuss dies zur Kenntnis genommen hat, schließt Frau Benecke den Tagesordnungspunkt. |