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Auszug - Integrations- und Beratungskonzept für in Sehnde lebende Geflüchtete und Freigabe der zusätzlichen Finanzmittel für die Flüchtlingshilfe Sehnde e.V.
Frau Rohwerder stellt das Integrations- und Beratungskonzept für die in Sehnde lebenden Geflüchteten vor.
1.) Frau Dohrs fragt zu der beispielhaft vorgestellten Zielmatrix, ob bei der hohen Belastung verschiedener Berufsgruppen wie z.B. Lehrenden überhaupt noch Kapazitäten vorhanden seien, um an zusätzlichen Informationsveranstaltungen teilzunehmen. Frau Rohwerder erläutert, dass es sich um ein mögliches Beispiel handelt welches im Arbeitskreis Integration auch im Hinblick auf die Erfolgsaussichten beleuchtet werden muss. Hier müssen ggf. auch niedrigschwellige Angebote gefunden werden.
Der Einwand von Herrn Ostermeyer, dass man mit der Integration nicht komplett von vorn anfängt, findet Zustimmung. Frau Dr. Lesemann wendet ein, dass immer wieder neue Flüchtlinge zugewiesen werden und der Bedarf an Integration und Beratung daher immer individuell ist. Allein durch Ehrenamtliche oder Lehrende würde schon viel abgefangen.
2.) Zu der im Beratungskonzept dargestellten Personalbemessung erläutert Frau Rohwerder auf Nachfrage, die Stundenbemessung der Sozialarbeit in der Obdachlosenunterkunft in Bolzum. Diese wurde im Beratungskonzept mit sechs Stunden die Woche angegeben. Diese sechs Stunden sind eigentlich Beratungszeit für die bisherigen Bewohner der Unterkunft (bislang ein Asylbewerber). Pauschal konnte kein Personenschlüssel für die Beratungszeit, bzw. die Zeit für den Asylbewerber, genannt werden. Sechs Stunden im Obdach entfallen auf die Beratung der dort lebenden Obdachlosen und sind nur der Vollständigkeit halber im Konzept dargestellt worden. Für die Flüchtlingssozialarbeit stehen dementsprechend ab April zwei Sozialarbeiterinnen der Stadt Sehnde mit insgesamt 54 Stunden (das entspricht 1,38 Vollzeitäquivalenten) sowie eine Kraft der Caritas zur Verfügung.
3.) Zum Punkt Problemlösung Frau Rohwerder erläutert hinsichtlich des Personalbedarfes, dass durch die aufgezeigten Synergieeffekte (gemeinsamer Beratungsstützpunkt im BSA, Zusammenarbeit der verschiedenen Träger, Einsatz einer hauptamtlichen Kraft der Flüchtlingshilfe, Heimleitung vor Ort) der tatsächliche Personaleinsatz sehr viel geringer angesetzt wurde, als es bei einem Bedarf von 4,48 Stellen der Fall sei. Sie teilt mit, dass die Region Hannover zugesagt hat, die Kosten für eine Heimleitung bis 31.08.2019 zu tragen. Eine über diesen Termin hinausgehende Kostenübernahme muss zu gegebener Zeit erneut dort beantragt werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass das Heim auch belegt ist.
Rückfrage durch Herrn Ostermeyer, ob die Berechnung pro Bewohner einer Unterkunft erfolgt oder pauschal sei und ob ab September 2019 die Stadt Sehnde dann selbst zahlen müsse oder die Region dies weiter übernehme. Frau Rohweder erläutert, dass die Stadt Sehnde für diese Kosten selbst aufkommen müsse, wenn keine Heimleitung mehr erforderlich sei. Die Neuausschreibung der Beratungsleistungen wird vorsehen, dass wenn das Heim leer steht oder sonstige Umstände eintreten, die eine Heimleitung entbehrlich werden lassen, diese Kraft im Rahmen der dezentralen Beratung im Beratungsstützpunkt eingesetzt werden kann. Herr Ostermeyer bittet darum die Kriterien für die Anerkennung von Kosten von der Region Hannover einzuholen. Frau Dr. Lesemann erkundigt sich nach der Entstehungsgeschichte des Integrationskonzeptes. Frau Rohwerder gibt an, dass sie das Konzept auf Basis von Internetrecherche, Gesprächen mit der Flüchtlingssozialarbeit sowie der Flüchtlingshilfe erarbeitet hat. Aufgrund des engen zeitlichen Rahmens ist eine breitere Beteiligung bisher nicht erfolgt. Bei der Fortschreibung des Integrationskonzeptes soll hierauf ein stärkerer Fokus gelegt werden. Die 70.000 € sind bis 31.08.2019 bewilligt, darüber hinaus müsse eine neue aussagekräftige Begründung erfolgen. Die Region würde dann über die Aufwendungen erneut entscheiden. Auf Nachfrage erklärt Frau Rohwerder, dass die in der Personalkostenrechnung in der Vorlage der Region angegebenen Personalkosten, für eine halbe Kraft in der Sozialarbeit in Höhe von 13.500 € pro Jahr, nicht nachvollziehbar seien. Selbst Berufsanfänger/innen in der niedrigsten Erfahrungsstufe verursachten bereits Personalkosten in Höhe von 50.600 €. In einer höheren Erfahrungsstufe liegen diese bei rund 57.200 €. Es folgten Rückfragen und ein Austausch über die Berechnungsgrundlage der Region Hannover.
Weiterhin folgten Rückfragen zur Deckung von Personalkosten in der Sozialarbeit. Momentan ist die Vollzeitstelle bei der Flüchtlingshilfe vakant und die Sozialarbeiterstelle im Rathaus (vollzeit, früher Frau Schönberger) ebenfalls. Diese soll nicht neu besetzt werden, sondern mit der Heimleitung vor Ort und der Ausweitung der Sozialarbeit im BSA abgedeckt werden. Herr Marotzke fragt nach, woraus die im Konzept vorgesehene Beratungsdauer von bis zu vier Jahren resultiert. Frau Rohwerder gibt an, dass es hierfür keine rechtlichen Grundlagen gibt. Vielmehr seien dies Erfahrungen der Beratungskräfte zu den Bedürfnissen der Personen. Ein wesentliches Ziel der Beratung ist es, die Geflüchteten sowohl bei ihrer Erstorientierung als auch in der Etablierungsphase zu unterstützen und dazu zu befähigen, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu lösen.
Herr Amiri bittet um Zusendung der Zielvereinbarung der Region Hannover an den Ausschuss. Einvernehmlich wird festgestellt, dass eine Beschlussfassung hierzu nicht erforderlich ist.
Auf Nachfrage von Herrn Ostermeyer, zu wann die Unterkunft in Höver geschlossen werden wird, wie viele Bewohner es dort noch gibt und zu wann die Bewohner nach Rethmar in das ehemalige Bundessortenamt ziehen, teilt Frau Rohwerder mit, dass derzeit noch 8 Männer in der Gemeinschaftsunterkunft in Höver untergebracht sind. Eine Verlagerung des Standortes ist zum 01.04.2019 vorgesehen. Im BSA sind derzeit 4 Personen untergebracht, so dass dort dann zwölf Personen leben. Ziel ist weiterhin, möglichst alle Geflüchteten dezentral unterzubringen.
Beschluss: b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen c) Der Rat beschließt: 1. Dem Integrations- und Beratungskonzept für in Sehnde lebende Geflüchtete gemäß Anlage wird zugestimmt. Für die Beratung werden ab 2020 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von jährlich 70.000 € eingestellt. Für das Haushaltsjahr 2019 sind anteilig 58.900 € überplanmäßig bereitzustellen. 2. Der Sperrvermerk für die zusätzlichen Finanzmittel für die Flüchtlingshilfe Sehnde e.V. in Höhe von 20.000 € wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
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