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Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Straße "Steinweg" in Sehnde gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) -Einziehungsbeschluss -
Es wird nach Vorlage abgestimmt. Beschluss: d) Der Rat beschließt: Die Teilfläche des Flurstückes 86/45 der Flur 3-Steinweg- zur Größe von ca. 160m² wird gemäß § 8 NStrG als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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