Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Auszug - Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung
a) Ortsbürgermeister Schemschat teilt mit, dass
- er am 13.03.2019 an einem Erörterungstermin der Holcim GmbH in Rethmar teilgenommen hat. - die Seniorenweihnachtsfeier am 23.11.2019 im Schützenheim stattfinden wird.
b) Frau Paeplow und Herr Kleiber berichten ausführlich über den Sachstand zur Renovierung des Lehrschwimmbeckens und der Turnhalle in Höver und beantworten Fragen der Ortsratsmitglieder.
Frau Beutelsbacher teilt Folgendes mit:
Bezüglich Ihrer Ergänzung am 21.03.2019 zum Beschlussvorschlag zur Veräußerung des ehemaligen Spielplatzgrundstückes Im Stiegfeld, Vorlage 2019/0491 teile ich Ihnen mit, dass die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen von ehem. Spielplätzen für die übrigen Spielplätze verwendet werden sollen, ohne irgendeinen Bezug zur Herkunft der Erlöse. Der Rat hat dazu am 22.07.2015 die BV 2015 /0240 mit folgender Ergänzung gefasst: “Für die Erhaltung und Erneuerung der Spielplätze soll der Erlös aus der Veräußerung von Grundstücken für eine vorgezogene Sanierung der Spielplätze im Stadtgebiet genutzt werden“.
Das in der letzten Sitzung vom Ortsrat während der Umbaumaßnahme Schule empfohlene Hinweisschild “Zufahrt zur Baustelle nur über die Schützenstr. möglich“ kann nicht aufgestellt werden. In der Schützenstr., Bereich Kriegerdenkmal, wird eine Lagerfläche /Stellfläche für Rigipsplatten benötigt. Vor Ort wurde die Verkehrssituation auch mit der Feuerwehr besichtigt, die großen Fahrzeuge, die nicht wenden können, fahren dann am Schulhof raus.
Die Verordnung zum Naturschutzgebiet „Bockmerholz, Gaim“ ist mit Veröffentlichung im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover am 11. Januar 2019 in Kraft getreten. Nur eine der sechs Forderungen der Stadt Sehnde wurde aufgenommen: § 5 Abs. 5 Nr. 3: „Feinerschließung situationsbezogen zulassen“ Vorher: eine Befahrung außerhalb von Wegen und Feinerschließung unterbleibt; ausgenommen sind Maßnahmen zur Vorbereitung der Verjüngung Jetzt: eine Befahrung außerhalb von Wegen und Feinerschließung unterbleibt; ausgenommen sind Maßnahmen zur Vorbereitung der Verjüngung sowie das Befahren von kleinen oder ungünstig zugeschnittenen Eigentumsflächen mit vorheriger Zustimmung der Naturschutzbehörde. Nicht aufgenommen wurde:
Die untere Verkehrsbehörde hat für die Zeit vom 10.5.2019 bis 31.05.2020, 07.00-16.00 Uhr am Kleikamp, Höhe Haus-Nummer 13, ca. 40 m ein beidseitiges Halteverbot zum Hausbau angeordnet.
Für die Ganztagsgrundschule Höver wurden folgende Aufträge vergeben: Lüftungsarbeiten mit Kostenschätzung (29.702,00 €) an Fa. Linder, Sarstedt Küchentechnik mit Kostenschätzung (44.000,00 €) an Fa. Chr. Hubensack GmbH, Hannover Elektroinstallation mit Kostenschätzung (162.494,50 €) an Fa. BeCa Elektrotechnik GmbH. |