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Auszug - Bebauungsplan Nr. 215 "Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss  

Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 3
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 25.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2019/0528 Bebauungsplan Nr. 215 "Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft leitet ins Thema ein. Herr Schmalenberger erläutert den Bebauungsplan Nr. 215 „Backhausfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften. Bei den Hinweisen unter 1.7 ist die Pflanzliste bei den Straßenbäumen um die kleinkronige Stadtlinde (Tilia cordata „Rancho“ und „Roelvo) ergänzt worden. Der Ortsrat Rethmar hat der Ergänzung zugestimmt und den Satzungsbeschluss mit Ergänzung empfohlen.

Frau Groer erläutert die Eingaben zum Bebauungsplan und die Stellungnahme der Stadtverwaltung dazu.

Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:

 


Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2019/0528 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0528 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) mit Ergänzung der Hinweise unter 1.7 den Bebauungsplan Nr. 215Backhausfeld mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en