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Auszug - Bebauungsplan Nr. 363 "Am Trendelkampe" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung und Beteiligung nach § 4 (2) BauGb
Frau Gerasch erläutert die Beschlussvorlage 2019/0523 zum Bebauungsplan Nr. 363 „Am Trendelkampe“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde. Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauG: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 363 „Am Tendelkampe“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0523 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/0523 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 363 „Am Trendelkampe“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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