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Auszug - Bebauungsplan Nr. 215 "Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
Herr Kraft leitet in den Sachverhalt ein.
Herr Schmalenberger trägt den städtebaulichen Entwurf vor und verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage.
Frau Groer geht auf den Satzungsbeschluss und die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein.
Fragen der Ortsratsmitglieder werden abschließend beantwortet.
Nach eingehender Beratung empfiehlt der Ortsrat Rethmar in der BV die Hinweise der Pflanzliste unter Nr. 1.7 (Sonstige Straßenbäume) um die kleinkronigen Stadtlinden Tilia cordata "Rancho" sowie Tilia cordata "Roelvo" zu ergänzen.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ergänzungen empfiehlt der Ortsrat Rethmar den Beschlussvorschlag:
Beschluss: a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2019/0528 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0528 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 215 „Backhausfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis:
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