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Ratsinformationssystem
Auszug - Konzept "digitale Verwaltung"
Frau Conrady führt in das Thema ein und teilt mit, dass einzelne Maßnahmen zu einem Gesamtkonzept zusammengeschlossen wurden. Frau Lickert stellt daraufhin ausführlich eine Präsentation vor und erläutert die verschiedenen Themen zum Konzept „Digitale Verwaltung“.
Ein Punkt innerhalb des Konzeptes betrifft die IT-Administratorenstelle, die von ursprünglich E10 nach E11 bewertet wurde. Herr Toboldt fragt nach, ob die Stelle so im Stellenplan vorgesehen ist. Frau Conrady teilt mit, dass die Stelle bislang nach E10 im Stellenplan vorhanden ist und die Differenz zwischen E10 und E11 zukünftig aufgewertet werden muss. Die Stelle wurde im Rahmen der Stellenausschreibung nach E11 bewertet. Der bisherige Stelleninhaber wurde in E10 eingruppiert, da er die persönlichen Voraussetzungen für eine Eingruppierung in E11 nicht erfüllt.
Nach Klärung weiterer Rückfragen bestehen seitens des Ausschusses Bedenken, ob genügend haushaltsrechtliche Mittel zur Umsetzung dieses Großprojektes zur Verfügung stehen. Für die Umsetzung ist hierfür u.a. eine neue EDV-Verkabelung erforderlich, da diese auch brandschutztechnisch unabweisbar ist. Herr Wissmann teilt daraufhin mit, dass diesbezüglich bereits eine überplanmäßige Aufwendung vorgesehen ist.
Herr Toboldt befürwortet grundsätzlich das Konzept „Digitale Verwaltung“, möchte jedoch vor der Einführung die hierfür notwendigen, haushaltsrechtlichen Mittel bereitgestellt wissen.
Der Satz c) der Beschlussvorlage soll daher wie folgt abgeändert werden:
c) Der Rat der Stadt Sehnde nimmt das Konzept „digitale Verwaltung“ zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die dort aufgeführten Maßnahmen unter Beachtung aller haushaltsrechtlichen Regelungen einzuleiten.
Frau Benecke lässt nun über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung und Innere Dienste empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Sehnde nimmt das Konzept „digitale Verwaltung“ zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die dort aufgeführten Maßnahmen unter Beachtung aller haushaltsrechtlichen Regelungen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
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