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Auszug - Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich "Am Peiner Wege" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der Satzung der Stadt Sehnde gem. § 34 (4) BauGB im Bereich „Am Peiner Wege“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am östlichen Rand von Dolgen, zwischen dem landwirtschaftlichen Weg “Am Peiner Wege” im Norden und dem Friedhof im Süden. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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