Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 i.V. mit § 60 NKomVG und Verpflichtung eines zugewählen Mitgliedes
Vorsitzender Grun verpflichtet das neue zugewählte Mitglied des Ausschusses Herrn Holger Gutzeit gemäß § 43 in Verbindung mit § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). |