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Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG und Verpflichtung gem. 60 NKomVG  

Sitzung des Ortsrates Rethmar
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Rethmar Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 16.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:18 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Gutshof"
Ort: Gutsstr. 15, 31319 Sehnde-Rethmar
 
Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Jäntsch weist Ortsratsmitglied Frau Katrin Lüders gemäß § 43 NKomVG auf die ihr nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie per Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

Die Pflichtenbelehrung bestätigt Ortsratsmitglied Lüders durch ihre Unterschrift.