Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 i.V. mit § 60 NKomVG und Verpflichtung von Ratsmitgliedern
Bürgermeister Kruse weist Herrn Bluhm und Herrn Fischer nach § 43 NKomVG auf die nach den §§ 40, 41 und 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin. Danach verpflichtet er gem. § 60 NKomVG Herrn Bluhm und Herrn Fischer, die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
|