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Ratsinformationssystem
Auszug - Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG und Verpflichtung gem. § 60 NKomVG
Der stellvertretende Ortsbürgermeister Hans Joseph Vorholt weist Ortsratsmitglied Frau Beate Oelkers gemäß § 43 NKomVG auf die ihr nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie per Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Pflichtenbelehrung bestätigt Ortsratsmitglied Oelkers durch ihre Unterschrift.
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