Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Auszug - Betriebsführungsvertrag Familienzentrum und Kindertagesstätte in Trägerschaft des Evangelisch-lutherischer Kirchenkreises Burgdorf
Frau Strauß erläutert die wesentlichen Punkte der Betriebsführungsverträge. Dabei verdeutlicht sie kurz, dass die in den Betriebsführungsverträgen (§ 1 Nr. 2) angegebenen Mietsummen keine endgültigen Beträge darstellen, sondern es sich um Indikationen handelt.
Zu § 5 gibt es eine Diskussion bezüglich möglicher Unterschiede in der Bezahlung des Fachpersonals nach TVöD und TV-L. Es gibt einen Ratsbeschluss, dass die Mitarbeiter*innen der Freien Träger die gleiche Bezahlung erhalten sollen wie die Mitarbeiter*innen in den städtischen Kitas. Da hier jedoch verschiedene Tarifverträge gelten, an die die jeweiligen Arbeitgeber*innen fest gebunden sind, lassen sich tarifliche Anpassungen nicht immer zeitgleich umsetzen. Zum Beispiel könnten sich Unterschiede in der Bezahlung durch zeitlich versetzte Tarifverhandlungen ergeben. Deshalb wird die Formulierung gewählt „angeglichen an den Entgelten der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes“.
Beschluss:
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt:
1.) Die vorliegenden Betriebsführungsverträge für das Familienzentrum und die dreigruppige Kindertagesstätte mit den noch ausstehenden Angaben und beauftragt die Verwaltung, sobald die fehlenden Angaben vorliegen, die Verträge mit dem zukünftigen Träger beider Institutionen, dem Kirchenkreis Burgdorf zu schließen. 2.) Investitionsmittel in Höhe von 120.000,00 € für die neue Kindertagesstätte und in Höhe von 65.000,00 € für das Familienzentrum im Haushalt 2021 bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
|